Welche Kosten fallen zusätzlich bei Kaufabschluss einer Immobilie an?

Folge 30:

Welche Kosten fallen zusätzlich bei Kaufabschluss einer Immobilie an?

In der heutigen Ausgabe unseres Videoblog erfährst Du welche Kosten zusätzlich bei Kaufabschluss einer Immobilie anfallen?

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Häufig fragen sich Kapitalanleger

  • Welche Kosten fallen beim Kauf einer Kapitalanlage-Immobilie an?
  • Was ist die Grunderwerbsteuer und wie wird sie berechnet?
  • Warum ist es wichtig, dass ein Profi bei der Produktauswahl auf die Rahmendaten achtet?
  • Wie wird der Kauf einer Immobilie in Deutschland abgewickelt?
  • Wie kann man bei vermieteten Immobilien die Erwerbsnebenkosten von der Steuer absetzen?

Diese und viele weitere Fragen beantworten wir Dir in unseren Video-Blog-Ausgaben.

Hier der Transkript der Folge 30 zum Nachlesen:

Beim Kauf einer Kapitalanlage-Immobilie fallen Nebenkosten an. Das sind die einmaligen Erwerbsnebenkosten in der Kaufphase. In Deutschland ist das zunächst einmal die Grunderwerbsteuer – der dickste Brocken. Die Grunderwerbsteuer wird prozentual auf den Kaufpreis berechnet. Es gibt Bundesländer mit sehr wenig Grunderwerbsteuer, diejenigen, deren Wirtschaft stark ist, mit einem niedrigen Schuldenstand, einer positiven Einkommensentwicklung und einem starken Bevölkerungswachstum.

Auf der anderen Seite gibt es Bundesländer, die wirtschaftlich eher Schwierigkeiten haben und daher eine hohe Grunderwerbsteuer erheben. Deshalb ist es wichtig, dass ein Profi bei der Produktauswahl auch auf die Rahmendaten, wie die Kaufnebenkosten, achtet und eine vernünftige Berechnung erstellt, in der diese Nebenkosten berücksichtigt sind. Zusätzlich ist es in Deutschland so, dass der Kauf einer Kapitalanlage-Immobilie nicht durch einen Handschlag oder persönliche Treffen abgewickelt wird, sondern über einen neutralen Notar.

Der Notar ist vom Staat zugelassen und wird vom Staat überprüft, um sicherzustellen, dass er im Namen des Staates handelt. Die Aufgabe eines Notars besteht darin, dafür zu sorgen, dass der Käufer die Immobilie sicher erhält und der Verkäufer sicher das Geld bekommt. Der Notar erhält dafür eine Gebühr, die ebenfalls Teil der Erwerbsnebenkosten ist. Diese Gebühren sind in der Gebührenordnung für Notare staatlich festgelegt und werden von den Notarkammern überwacht. Es ist daher nicht verhandelbar.

Genauso wie die Grunderwerbsteuer können auch die Erwerbsnebenkosten nicht verhandelt werden. Es handelt sich um Standardkosten, die bei jedem Immobilienkauf anfallen. Wir haben bereits die Grunderwerbsteuer und die Notarkosten erwähnt. Außerdem wird der Kauf über ein Amtsgericht abgewickelt, für das ebenfalls eine Gebühr anfällt. Dies sind die allgemeinen Nebenkosten beim Immobilienkauf.

Übrigens, da Du an vermieteten Immobilien interessiert bist, sei Dir gesagt, dass der Staat einen großen Teil dieser Erwerbsnebenkosten, über die wir gerade gesprochen haben, für Dich übernimmt. Bei einer vermieteten Immobilie kannst Du die Erwerbsnebenkosten von der Steuer absetzen. Anders als bei einer eigengenutzten Immobilie sind die Grunderwerbsteuer, die Notar- und Gerichtskosten ein Teil der steuerlich absetzbaren Kosten und das Finanzamt wird sich daran beteiligen, dass diese Kosten möglichst geringgehalten werden.


Keywörter:
Kapitalanlage-Immobilie, Nebenkosten, Erwerbsnebenkosten, Grunderwerbsteuer, Bundesländer, Notar, Steuerabsetzung

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