Welche Kosten darf ich als Vermieter auf den Mieter umlegen?

Folge 37:

Welche Kosten darf ich als Vermieter auf den Mieter umlegen?

In der heutigen Ausgabe unseres Videoblog erfährst Du welche Kosten du als Vermieter auf den Mieter umlegen kannst.

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Häufig fragen sich Kapitalanleger

  • Welche Aufgaben übernimmt eine professionelle Immobilienverwaltung?
  • Was sind umlagefähige Nebenkosten in Bezug auf die Mieter?
  • Welche Nebenkosten müssen Eigentümer selbst tragen und können nicht umgelegt werden?
  • Wie setzt sich die Warmmiete zusammen?
  • Warum ist eine vermietete Immobilie aufgrund der Nebenkosten attraktiv?

Diese und viele weitere Fragen beantworten wir Dir in unseren Video-Blog-Ausgaben.

Hier der Transkript der Folge 37 zum Nachlesen:

Eine professionelle Verwaltung übernimmt ja die komplette Arbeit rund um die Immobilie und eine professionelle Verwaltung weiß auch was die umlagefähigen Nebenkosten sind. Also die der Mieter für Dich bezahlt. Und was sind die Nebenkosten, die du selber zahlen musst. Wenn wir die auflisten wollen würden, dann ist es einfach. Den kleinsten Teil kann man nicht umlegen und muss man selber zahlen. Das sind die Verwaltungskosten selbst, bei einer guten Immobilie, vielleicht 15, 20 € netto im Monat.

Ebenfalls nicht umlagefähig sind Reparaturen und Reparatur-Rücklagen. Der gesamte Rest einer Immobilie sind umlagefähige Nebenkosten des Mieters. Das heißt: Grundsteuer vierteljährlich, Beiträge für Versicherungen, Müllabfuhr, Treppenhaus-Beleuchtung, Treppenhaus-Reinigung, Schneeräumung im Winter für den Winterdienst, Heizkosten und Wasserkosten. Das sind die Nebenkosten, die die Verwaltung auf den Mieter umlegt und bei dem Mieter der Anteil der Warmmiete ist. Er zahlt also die Kaltmiete plus die Nebenkosten.

Und das sind umlagefähige und nicht umlagefähige Nebenkosten. Und die Verwaltung wird das für Dich vernünftig aufteilen und abrechnen. Entscheidend ist, bei der Kapitalanlage Immobilie hast Du den geringsten Teil selber zu zahlen, weil sehr viel, 3/4 aller Nebenkosten, sicherlich umlagefähige Nebenkosten sind und von daher ist gerade die vermietete Immobilie sehr attraktiv.

Keywörter:

Immobilienverwaltung, Umlagefähige Nebenkosten, Eigentümerkosten, Warmmiete, Kapitalanlage Immobilie, Vermietete Immobilie, Nebenkostenabrechnung

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