Was passiert, wenn der Mieter kündigt?

Folge 33:

Was passiert, wenn der Mieter kündigt?

In der heutigen Ausgabe unseres Videoblog erfährst Du was passiert, wenn der Mieter kündigt.

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Häufig fragen sich Kapitalanleger

  • Was passiert, wenn ein Mieter einer vermieteten Immobilie kündigt?
  • Wann inseriert die Verwaltung die Wohnung nach Erhalt der Kündigung?
  • Wie schnell findet die Verwaltung in der Regel neue Interessenten für die Wohnung?
  • Welche Voraussetzungen sind wichtig, um eine nahtlose Vermietung zu gewährleisten?
  • Was ist entscheidend, um eine Immobilie auch nach dem Wechsel des Mieters immer vermietet zu haben?

Diese und viele weitere Fragen beantworten wir Dir in unseren Video-Blog-Ausgaben.

Hier der Transkript der Folge 33 zum Nachlesen:

Eine Frage, die sich natürlich jeder Immobilienbesitzer stellt, ist: “Was passiert eigentlich, wenn mein Mieter kündigt?” Zunächst mal kann ich Dir sagen: Der Mieter schreibt der Verwaltung: “Liebe Verwaltung, ich möchte in drei Monaten ausziehen.” Das Entscheidende ist: Die Verwaltung inseriert natürlich die Wohnung nicht erst, wenn der Mieter ausgezogen ist, sondern sofort, nachdem die Kündigung eingeht. Die Wohnung ist in der Regel zwei, drei Wochen nachdem die Kündigung eingegangen ist, schon im Internet. Von mir aus bei ImmoScout. Und die Verwaltung merkt ja innerhalb von ein, zwei Wochen, wie viele Interessenten sich melden. Wenn die Verwaltung zum Beispiel bei Mieterwechsel mal 100 € auf die Miete schlägt und dann am ersten Wochenende 40, 50 Bewerbungen reinkommen, dann weiß die Verwaltung der Mietpreis ist realistisch gesetzt und wird Besichtigungen legen. und meiner Erfahrung nach ist die Wohnung dann sehr, sehr schnell wieder vermietet.

Denn achte darauf, dass Du Top-Objekte kaufst. Wenn Du das Beste vom Besten kaufst, dann ist in Deutschland eine Immobilie auch nach dem Wechsel des Mieters immer vermietet. Ich selbst habe persönlich bei einem Mieterwechsel bisher immer eine nahtlose Vermietung gehabt oder im schlimmsten Fall mal einen Monat dazwischen, wo ein Leerstand war. Das aber natürlich nur, wenn meine Kunden oder Du dem Leerstand auch zustimmen. Die Verwaltung also zum Beispiel einen Mieter hat, der sagt Ich möchte gerne unbedingt in die Wohnung, ich zahle auch 150 € mehr als der Mieter bisher aber kann ich einen Monat später einziehen. Und dann wirst Du vielleicht, weil es ein sehr attraktiver Mieter ist, sagen: “Okay, Du darfst ein Monat später einziehen.” und bist damit einverstanden.

Wenn Du aber sagst “nee” möchte ich nicht, ich will unbedingt eine nahtlose Vermietung, dann nimmt man halt den zweit oder dritt interessantesten Mieter, der dafür aber nahtlos kommt. Und wenn man sich an diese Regeln hält, sprich eine gute Qualitätsimmobilie am richtigen Standort kauft. Und wenn man dafür sorgt, dass man eine gute Verwaltung hat, dann ist eine Immobilie auch beim Wechsel des Mieters immer schnell wieder vermietet und die wird immer funktionieren.

Keywörter:

Mieterkündigung, Verwaltung, Wohnungsinserat, Mietpreis, Besichtigungen, Leerstand, Qualitätsimmobilie

de_DEDeutsch