Was passiert mit unserer Kapitalanlage-Immobilie bei Scheidung?

Folge 32:

Was passiert mit unserer Kapitalanlage-Immobilie bei Scheidung?

In der heutigen Ausgabe unseres Videoblog erfährst Du was passiert mit Deiner Kapitalanlage-Immobilie bei Scheidung.

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Häufig fragen sich Kapitalanleger

  • Was ist der große Vorteil einer Kapitalanlage-Immobilie im Vergleich zur eigengenutzten Immobilie bei einer Scheidung?
  • Wie funktioniert die finanzielle Regelung bezüglich einer Kapitalanlage-Immobilie bei einer Scheidung?
  • Welche Auswirkungen kann eine Scheidung auf die Rentenansprüche und das passive Einkommen haben, wenn man gesetzlich rentenversichert ist?
  • Wie bleibt eine Kapitalanlage-Immobilie unberührt, selbst wenn die Eigentümer sich scheiden lassen oder trennen?
  • Wie gestaltet sich die Aufteilung der Kapitalanlage-Immobilie und der damit verbundenen Kosten, wenn es zu einer Trennung kommt?

Diese und viele weitere Fragen beantworten wir Dir in unseren Video-Blog-Ausgaben.

Hier der Transkript der Folge 32 zum Nachlesen:

Der große Vorteil einer Kapitalanlage-Immobilie ist: Im Gegensatz zur eigengenutzten Immobilie, funktioniert sie auch, wenn man sich mal trennt. Ich habe das häufiger natürlich in meiner 30-jährigen Tätigkeit gehabt, dass Kunden sich trennen und das große Problem passiert immer, wenn Du in einem Einfamilienhaus wohnst, zum selber nutzen und dann kommt die Scheidung und dann ist die Frage wer behält das Haus? Wie wird das finanziell geregelt?

Bei der Kapitalanlage-Immobilie ist es viel, viel einfacher. Im Zweifel kostet eine Scheidung viel Geld. Und wenn Du zum Beispiel gesetzlich renten-versichert bist, werden in der Scheidungsfolgevereinbarung Dir ja auch noch unter Umständen Rentenansprüche weggenommen und Deinem ehemaligen Partner oder Deiner ehemaligen Partnerin zu sortiert. Das heißt, Du hast noch größere Rentenprobleme. Gerade dann brauchst Du ja ein passives Einkommen, brauchst Du zusätzliche Einnahmen, um ein guten Vermögensaufbau für die Altersversorgung zu haben. Ich habe aber bei allen Trennungen in der Vergangenheit immer wieder erlebt, dass die Kapitalanlage-Immobilie unberührt bleibt. Denn nur weil die Eigentümer der Immobilie sich scheiden lassen oder sich trennen, zahlt der Mieter ja trotzdem die Miete weiter, zahlt das Finanzamt trotzdem die Steuervorteile weiter und dann wird einfach alles halbe-halbe gemacht.

Es gibt ein Konto, da fließen die Mieten drauf, es gibt ein Konto, da fließen die Steuervorteile drauf und es gibt ein Konto, da werden die Zinsen und die Tilgung für die Bank abgebucht und die Verwaltung bucht die Verwaltungskosten ab. Und wenn jetzt solch eine Kapitalanlage-Immobilie vielleicht im Monat 1.000 € kostet, Du oder Ihr also 1.000 € in den Vermögensaufbau steckt und dann kommt irgendwann die Trennung, dann wird es getrennt.
Dann fließen ab dem Moment weiter 1.000 € in die Immobilie. 800 € bezahlt vielleicht jeden Monat der Mieter und das Finanzamt. Und 200 € zahlt Ihr. Und wenn Ihr als Verheiratete 200 € zahlt, dann könnt Ihr auch getrennt danach jeder 100 € weiterzahlen. Und das ist bei der Kapitalanlage ja völlig unemotional. Ihr wollt ein Geschäft machen! Und wenn man sich dann trennt, dann kriegt später jeder die Hälfte der Immobilie und Ihr lasst sie weiter vom Mieter für Euch abbezahlen.

Lehnt euch relaxt zurück und sagt: Ja klar, wir gehen nicht mehr den Weg gemeinsam, aber die Kapitalanlage, die entschuldet der Mieter und das Finanzamt für Euch weiter und Ihr freut Euch irgendwann, wenn Ihr dann 400.000 – 700.000 € später beim Verkauf der Immobilie steuerfrei auf Euer Konto zurückbekommt. Und dann kriegt jeder die Hälfte auf sein Konto und geht seines Weges, dann unterschiedlichen Weges. Aber jeder mit der Hälfte des Geldes.

Keywörter:
Kapitalanlage-Immobilie, Scheidung, Eigengenutzte Immobilie, Rentenansprüche, Passive Einkommen, Mieteinnahmen, Finanzielle Regelung

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