Unter welchen Voraussetzungen kann ich eine Immobilie kaufen?

Folge 2:

Unter welchen Voraussetzungen kann ich eine Immobilie kaufen?

In der heutigen Ausgabe unseres Videoblogs erfährst Du, unter welchen Voraussetzungen Du schon bald Deine eigene Immobilie kaufen kannst!

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Häufig fragen sich Kapitalanleger:

  • Welche Rolle spielt die Schufa beim Kauf einer Immobilie?
  • Brauche ich eine Festanstellung für den Immobilienkauf?
  • Kann ich bei einem befristeten Arbeitsvertrag eine Immobilie erwerben?
  • Kann ich in der Probezeit eine Immobilie kaufen?
  • Kann ich bei laufenden Leasingverträgen eine vermietete Immobilie kaufen?
  • Kann ich bei laufenden Ratenkrediten eine Immobilie kaufen?
  • Wieviel Geld benötige ich für den Kauf einer Immobilie?
  • Welchen Aufwand hat man bei dem Kauf einer vermieteten Immobilie?
  • Ab wann lohnen sich vermietete Immobilien?

Diese und viele weitere Fragen beantworten wir Dir in unseren Video-Blog-Ausgaben.

Hier das Transkript der Folge 2 zum Nachlesen:
Natürlich gibt es ein paar Grundvoraussetzungen beim Kauf einer Immobilie.  

Wenn Du in der Vergangenheit nie Deine Rechnungen bezahlt hast, immer der Gerichtsvollzieher zu Besuch kam oder Deine Schufa nicht gut aussieht, dann klappt es für Dich nicht mit einem Immobilienkauf. Wenn Du allerdings in der Vergangenheit ordentlich mit Deinem Geld umgegangen bist und dafür gesorgt hast, dass  Deine Rechnungen immer pünktlich bezahlt wurden, dann reagieren die Banken sehr positiv und begleiten Dich bei dem Kauf einer Kapitalanlage-Immobilie sehr gerne.

Die Voraussetzung, damit Du mitmachen kannst, ist ein festes Beschäftigungsverhältnis. Du solltest Dich zudem nicht in der Probezeit befinden. Banken finanzieren jedoch eine Kapitalanlage-Immobilie in einer Probezeit, wenn Du nahtlos von Deinem vorherigen Job in den neuen Job gewechselt bist, denn das wird meist als ein Karrieresprung gewertet. Das ist positiv anzusehen und die Banken begleiten Dich dann auch mit einer Finanzierung.

Zusammengefasst heißt das nun für Dich: Du brauchst ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis. Wenn Du nahtlos gewechselt hast, geht es sogar in der Probezeit. Deine Schufa muss in Ordnung sein. Du darfst natürlich einen Leasing- oder Ratenkredit haben, denn das sind alles positive Schufa-Vermerke. Nur darf in der Schufa nicht negativ auffallen, dass der Gerichtsvollzieher jeden Monat wegen unbezahlter Handyrechnungen vor Deiner Tür steht. Dann hast Du Dich disqualifiziert und kannst keine Immobilie kaufen.

Komm doch gerne in unsere Seminare, da zeigen wir Dir den Gesamtzusammenhang und wie auch Du passives Einkommen für Dich realisieren kannst.

Keywörter:
Schufa, Festanstellung, Probezeit, befristeter Arbeitsvertrag, Ratenkredit, Leasing, Immobilienfinanzierung, Immobilienkauf, Kreditwürdigkeit

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