Sonder- und Gemeinschaftseigentum erklärt!

Folge 20:

Sonder- und Gemeinschaftseigentum erklärt!

In der heutigen Ausgabe unseres Videoblog erfährst Du wie Sonder- und Gemeinschaftseigentum funktioniert.

Starte hier das Video:

Video abspielen

Häufig fragen sich Kapitalanleger

  • Was ist der Unterschied zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum bei einer Eigentumswohnung?
  • Welche Räume in einem Zehnfamilienhaus gehören zum Gemeinschaftseigentum?
  • Kann ein Kellerraum auch Sondereigentum einer Eigentumswohnung sein?
  • Was passiert, wenn ein Raum in der Teilungserklärung als Sondernutzung ausschließlich einer bestimmten Wohnung zugeteilt wird?
  • Welche Rechte hat der Mieter einer Eigentumswohnung in Bezug auf das Sondereigentum?

Diese und viele weitere Fragen beantworten wir Dir in unseren Video-Blog-Ausgaben.

Hier der Transkript der Folge 20 zum Nachlesen:

Wenn Du Dich mit der Kapitalanlage-Immobilie beschäftigst und wir über eine Eigentumswohnung reden, dann wirst Du immer mal über die beiden Begriffe Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum stolpern. Stell Dir ein Zehnfamilienhaus vor mit zehn Eigentumswohnungen. Dann gibt es in diesem Haus Dinge, die alle gemeinsam nutzen. Diese Dinge sind das Dach, die Außenmauern des Gebäudes, das Treppenhaus, der Aufzug. Die gehören allen.

Das ist Gemeinschaftseigentum.

Und dann gibt es das Sondereigentum, was ein Sondereigentum eines Eigentümers ist. Beispiel Dir gehört die Wohnung im zweiten Obergeschoss mit der Wohnung Nummer 4. Dann darf ausschließlich Dein Mieter die Räume nutzen. Denn es ist Sondereigentum von Dir. Für diese Wohnung sind alle Räume der Wohnung 4 zu sortiert. An der Wohnung 4 hängt ein Balkon. Das heißt: dieser Balkon darf ausschließlich von Deinem Mieter genutzt werden, denn der gehört ja zu Deiner Wohnung. Er ist Sondereigentum der Wohnung Nummer 4 von Dir.

Um in dem Beispiel zu bleiben: Im Keller gibt es einen Kellerraum. In der Teilungserklärung gibt es einen Plan und da steht bei einem Raum eine “4“ drin. Das heißt, dieser Kellerraum ist Deiner Wohnung zu sortiert und darf ausschließlich als Sondereigentum von Deinem Mieter genutzt werden. Wenn Du eine Erdgeschosswohnung hast und da gibt es einen Garten und der ist vielleicht durch eine Hecke abgetrennt oder eine Terrasse, dann darf dieser Garten und diese Terrasse nur von Deinem Mieter genutzt werden.

Aber: ist es entweder Sondereigentum, das zu Deiner Wohnung gehört oder wenn man es nicht direkt fest abtrennen kann, weil das eine Hecke ist, dann kann es auch schon mal sein, dass der Garten Gemeinschaftseigentum ist aber in der Teilungserklärung eine Sondernutzung ausschließlich Deiner Wohnung zu sortiert ist. Ein Sondernutzungsrecht. Das heißt keiner im Haus, kein anderer darf diesen Garten nutzen. Nur der Mieter Deiner Wohnung.

So gibt es den Unterschied zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum.

Keywörter:
Kapitalanlage-Immobilie, Eigentumswohnung, Zehnfamilienhaus, Teilungserklärung, Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Sondernutzungsrecht,

de_DEDeutsch