Nach welchem Zeitraum ist die Immobilie abbezahlt?

Folge 24:

Nach welchem Zeitraum ist die Immobilie abbezahlt?

In der heutigen Ausgabe unseres Videoblog erfährst Du nach welchem Zeitraum ist die Immobilie abbezahlt ist.

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Häufig fragen sich Kapitalanleger

  • Welchen Vorteil hat es, die Immobilie schneller abzubezahlen?
  • Welche Kosten sollten bei der Berechnung der Abzahlungsdauer berücksichtigt werden?
  • Was ist ein Sondertilgungsrecht und wie kann es genutzt werden?
  • Welche Freiheiten bietet die Sondertilgung in Bezug auf die Abzahlungsdauer?
  • Welche Faktoren beeinflussen die Entscheidung über die Abzahlungsdauer?

Diese und viele weitere Fragen beantworten wir Dir in unseren Video-Blog-Ausgaben.

Hier der Transkript der Folge 24 zum Nachlesen:

Nach welchem Zeitraum ist die Immobilie abbezahlt? Das entscheidest Du. Wenn Du sehr viele Eigenmittel einbringst und weniger finanzierst, dann ist natürlich auch diese weniger hohe Finanzierung viel schneller abbezahlt, als wenn Du den Kaufpreis voll finanzierst. Allerdings hast Du die Immobilie dann auch zu einem viel größeren Teil selbst bezahlt, weil Du Dein eigenes Geld eingebracht hast. Wenn Du jedoch finanzierst und dem Mieter ein paar Jahre Zeit lässt, um die Immobilie mit der Miete abzuzahlen, kostet Dich persönlich die Immobilie natürlich viel weniger, als wenn Du jetzt rasend schnell bezahlst, weil Du sehr viel von Deinem eigenen Geld investierst.

Der Vorteil, wenn Du sie viel schneller abbezahlt hast, ist, dass Du dann auch eher die kompletten Erträge für Dich bekommst und nicht mehr an die Bank gehen musst. Alles hat immer zwei Seiten, und so auch hier. Wenn Du also wissen möchtest, wie lange es dauert, musst Du Dir das individuell berechnen lassen. Von jemandem, der das professionell mit einer professionellen Software berechnen kann und nicht nur auf einem Schmierzettel.

Denn dabei vergisst man unter Umständen, dass Miete auch versteuert werden muss, dass auch steuerliche Aspekte hinzukommen und dass es Verwaltungskosten gibt und all diese Dinge. Lass Dir also eine gute Berechnung erstellen und simuliere gleich ein oder zwei verschiedene Versionen. Mit etwas höherer Tilgung bist Du schneller fertig, zahlst aber dafür auch einen kleinen Betrag mehr. Ich selbst liebe es, und viele meiner Mandanten lieben es übrigens auch, eine überschaubare Grundtilgung zu vereinbaren, die es Dir ermöglicht, dass Dein Mieter bequem bis deutlich vor Deinem Rentenbeginn die Immobilie für Dich bezahlt hat.

Durch ein kostenfreies eingebautes Sondertilgungsrecht hast Du dann die Möglichkeit, zum Beispiel bis zu 5 % des Kreditbetrags jährlich kostenfrei sonderzutilgen. Das ist eine sehr schöne Variante. Wenn Du in einem guten Jahr so viel Geld verdienst, wo alles läuft, und Du sagst: “Ja, ich möchte meine Sondertilgung machen”, dann führst Du das Darlehen schneller zurück. Aber vielleicht gibt es auch irgendwann ein Jahr, wo Du sagst: “Jetzt möchte ich ein neues Auto kaufen und etwas anderes machen.”

Oder vielleicht möchtest Du die nächste Immobilie kaufen und dafür ein bisschen Eigenmittel investieren. Und Du sagst: “Deshalb möchte ich in diesem Jahr keine Sondertilgung machen oder nur eine geringe”, dann hast Du die Freiheit. Über das Thema und den Hebel der Sondertilgung sitzt Du am Ruder und entscheidest, wie lange es dauert. Aber auch, was Du selbst in dem Jahr aufwendest. Das ist eine sehr angenehme Situation, denn Du entscheidest und nicht die Bank.

Meine Erfahrung ist also, lieber eine nicht allzu hohe fixe Tilgung zu wählen, eine nicht allzu hohe fixe Rate, sondern lieber eine etwas niedrigere Tilgung und dann mit der Sondertilgung zu arbeiten, weil Du dann alle Freiheiten hast. Letztendlich entscheidest Du dann, wie lange es dauert. Das können 5 Jahre, 10 Jahre, 15 Jahre, 20, 25, 30 Jahre sein. Es hängt einfach ein wenig von Deinem Alter ab und davon, ob Du mehr selbst bezahlen möchtest oder ob Du Dir die Zeit geben willst, dass der Mieter und das Finanzamt die Immobilie für Dich bezahlen.

Keywörter:

Immobilie abbezahlt, Eigenmittel, Finanzierung, Miete, Abzahlungsdauer, Sondertilgungsrecht, Freiheit bei Abzahlung

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